A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen – Was Unternehmen beachten müssen
Die A1-Bescheinigung bleibt ein zentrales Thema für Geschäftsreisende. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zur Handhabung aktualisiert und damit Diskussionen ausgelöst. Besonders bei kurzzeitigen Geschäftsreisen kommt es immer wieder zu Unsicherheiten, da zwischen EU-Recht und der Umsetzung in der Praxis häufig Unterschiede bestehen.
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis, dass ein Arbeitnehmer während eines Auslandseinsatzes weiterhin im heimischen Sozialversicherungssystem versichert ist. Sie wird für jedes EU- oder EFTA-Land benötigt und gilt bereits für kurze Einsätze wie Messen oder Meetings. Ohne diese Bescheinigung drohen teils empfindliche Strafen im Zielland.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, für jede Reise die passenden Anträge rechtzeitig einzureichen. Besonders bei Ländern mit spezifischen Anforderungen oder kurzfristigen Reisen kann dies komplex werden. Die Diskrepanz zwischen den theoretischen Vorgaben des EU-Rechts und der praktischen Handhabung sorgt oft für Verwirrung.
Bei Fragen zur A1-Bescheinigung und den Anforderungen bei Geschäftsreisen steht Ihnen unser Team von Lufthansa City Center ALR Business Travel gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Reisen regelkonform zu planen und Herausforderungen zu meistern. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell und kompetent.