Geschäftsreisen ins Ausland können aufgrund verschiedener Regularien wie Visabeschaffung, EU-Meldungen und A1-Bescheinigungen sehr komplex sein. Um diese Herausforderungen zu meistern, arbeiten wir eng mit der Deutschen Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG) zusammen, einem langjährigen Partner von ALR Lufthansa City Center. Wir haben mit Julius Heintz, dem Geschäftsführer der DVKG, über die aktuelle Lage und die Unterstützung für Unternehmen bei Geschäftsreisen gesprochen.
Seit Dezember 2023 hat China eine Visafreiheit eingeführt, die es Geschäftsreisenden und Touristen ermöglicht, bis zu 15 Tage ohne Visum im Land zu bleiben. Doch auch hier gibt es Einschränkungen:
Die EU-Entsenderichtlinie ist für Unternehmen ein wichtiges Thema, da Verstöße erhebliche Konsequenzen haben können. In der Schweiz drohen beispielsweise hohe Strafzahlungen bei Falschangaben, während in Frankreich Hauptauftraggeber sicherstellen müssen, dass auch Subunternehmen über die erforderlichen EU-Meldungen und A1-Bescheinigungen verfügen.
Die DVKG unterstützt Unternehmen dabei, diese Regularien zu erfüllen und ist deutschlandweit an den Standorten Hamburg, Berlin, Frankfurt a. M. und München vertreten.
Die Zusammenarbeit von ALR Lufthansa City Center mit der DVKG ermöglicht eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Regularien. Unsere Leistungen umfassen:
Ziel der EU-Entsenderichtlinie ist es, Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden und die Einhaltung von gesetzlichen Arbeits- und Urlaubszeiten zu gewährleisten. Unternehmen müssen eine A1-Bescheinigung für ihre Mitarbeiter beantragen, die während eines Auslandseinsatzes zeigt, welche Sozialversicherungsvorschriften gelten. Zusätzlich ist eine rechtzeitige Meldung an die zuständigen Behörden des Ziellandes erforderlich.
Jeder Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird, benötigt sowohl einen Sozialversicherungsnachweis (A1) als auch, je nach Bestimmungsland, eine EU-Meldung. Diese Anforderung gilt bereits für einfache Reisen wie Messen oder Geschäftstermine.
Die Meldeverfahren unterscheiden sich je nach Land erheblich. Insgesamt gibt es 47 verschiedene EU-Meldeanträge in 31 EU/EFTA-Staaten und über 200 Regularien, die eine Meldung erfordern. Je nach Zielland kann eine vorherige Registrierung oder Authentifizierung notwendig sein.
Neben der Visabeschaffung und der Unterstützung bei EU-Meldungen deckt die DVKG auch Sozialversicherungsanträge, Immigration, Legalisierung und Workation ab. Dank der internationalen Ausrichtung unter dem Namen Global Consular Services unterstützt die DVKG Kunden aus aller Welt in mehreren Sprachen – darunter Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.