Geschäftsreisen leicht gemacht: Regelkonforme Reisen ohne Stress

Geschäftsreisen ins Ausland können aufgrund verschiedener Regularien wie Visabeschaffung, EU-Meldungen und A1-Bescheinigungen sehr komplex sein. Um diese Herausforderungen zu meistern, arbeiten wir eng mit der Deutschen Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG) zusammen, einem langjährigen Partner von ALR Lufthansa City Center. Wir haben mit Julius Heintz, dem Geschäftsführer der DVKG, über die aktuelle Lage und die Unterstützung für Unternehmen bei Geschäftsreisen gesprochen.

 

  1. Visafreiheit in China – Erleichterung mit Hürden

Seit Dezember 2023 hat China eine Visafreiheit eingeführt, die es Geschäftsreisenden und Touristen ermöglicht, bis zu 15 Tage ohne Visum im Land zu bleiben. Doch auch hier gibt es Einschränkungen:

  • Dauer der Reise: 35 % der Geschäftsreisenden beantragen weiterhin ein Visum, insbesondere wenn der Aufenthalt länger als 15 Tage ist.
  • Spezielle Visa-Kategorien: Einige Reisen fallen nicht unter die Visumbefreiung und erfordern dennoch ein spezielles Visum.
  • Sicherheitsbedenken: Wer nah an die 15-Tage-Grenze reist, möchte Risiken durch unvorhergesehene Umstände (z.B. Flugverspätungen, Krankheiten) vermeiden.
  • Langfristige Planung: Viele bevorzugen weiterhin ein Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten und mehrfacher Einreiseoption.

 

  1. Die EU-Entsenderichtlinie und A1-Bescheinigung: Worauf es ankommt

Die EU-Entsenderichtlinie ist für Unternehmen ein wichtiges Thema, da Verstöße erhebliche Konsequenzen haben können. In der Schweiz drohen beispielsweise hohe Strafzahlungen bei Falschangaben, während in Frankreich Hauptauftraggeber sicherstellen müssen, dass auch Subunternehmen über die erforderlichen EU-Meldungen und A1-Bescheinigungen verfügen.

Die DVKG unterstützt Unternehmen dabei, diese Regularien zu erfüllen und ist deutschlandweit an den Standorten Hamburg, Berlin, Frankfurt a. M. und München vertreten.

 

  1. Wie LCC und die DVKG Unternehmen unterstützen

Die Zusammenarbeit von ALR Lufthansa City Center mit der DVKG ermöglicht eine umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Regularien. Unsere Leistungen umfassen:

  • Online-Meetings mit Unternehmen zur Aufklärung über EU-Meldungen und A1-Bescheinigungen.
  • Technische Lösungen, wie Single Sign-On (SSO) und automatisierte E-Mail-Benachrichtigungen nach einer Reisebuchung, die auf erforderliche Antragsprozesse hinweisen.
  • Ein intuitives Portal, das alle Richtlinien in Form von Entscheidungsbäumen darstellt, sodass Reisende einfach und regelkonform unterwegs sein können.

 

  1. Die EU-Entsenderichtlinie und A1-Bescheinigung: Was steckt dahinter?

Ziel der EU-Entsenderichtlinie ist es, Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden und die Einhaltung von gesetzlichen Arbeits- und Urlaubszeiten zu gewährleisten. Unternehmen müssen eine A1-Bescheinigung für ihre Mitarbeiter beantragen, die während eines Auslandseinsatzes zeigt, welche Sozialversicherungsvorschriften gelten. Zusätzlich ist eine rechtzeitige Meldung an die zuständigen Behörden des Ziellandes erforderlich.

 

  1. Wer benötigt eine A1-Bescheinigung und EU-Meldung?

Jeder Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird, benötigt sowohl einen Sozialversicherungsnachweis (A1) als auch, je nach Bestimmungsland, eine EU-Meldung. Diese Anforderung gilt bereits für einfache Reisen wie Messen oder Geschäftstermine.

 

  1. Wie funktioniert die Meldung?

Die Meldeverfahren unterscheiden sich je nach Land erheblich. Insgesamt gibt es 47 verschiedene EU-Meldeanträge in 31 EU/EFTA-Staaten und über 200 Regularien, die eine Meldung erfordern. Je nach Zielland kann eine vorherige Registrierung oder Authentifizierung notwendig sein.

 

  1. Mehr als nur Visa: Das breite Leistungsspektrum der DVKG

Neben der Visabeschaffung und der Unterstützung bei EU-Meldungen deckt die DVKG auch Sozialversicherungsanträge, Immigration, Legalisierung und Workation ab. Dank der internationalen Ausrichtung unter dem Namen Global Consular Services unterstützt die DVKG Kunden aus aller Welt in mehreren Sprachen – darunter Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.