Die CSRD-Berichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) sorgt seit Monaten für intensive Diskussionen im Travel Management. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu dokumentieren – mit umfassenden Auswirkungen auf Strategie, Prozesse und Reporting.
Jetzt steht fest: Die CSRD-Berichtspflicht verschiebt sich.
Unternehmen der sogenannten „Wave 2“ und „Wave 3“ erhalten zwei Jahre Aufschub. Der offiziell verabschiedete „Stop-the-clock“-Vorschlag der EU wurde am 16. April 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Damit beginnt für viele Unternehmen eine neue Phase der Vorbereitung.
Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden (Wave 2) müssen nun erst ab 2028 berichten, börsennotierte KMU (Wave 3) folgen ab 2029. Obwohl die nationale Umsetzung noch aussteht, ist die Richtung klar. Die Bundesregierung unterstützt die Initiative ausdrücklich.
Zudem enthält das Omnibus-Paket der EU weitere Vorschläge zur Entlastung. Unter anderem könnten rund 80 Prozent der Unternehmen künftig vollständig von der CSRD-Berichtspflicht ausgenommen werden. Diese Punkte sind allerdings noch nicht final beschlossen.
Auch wenn die Anforderungen später greifen, bleibt Nachhaltigkeit ein zentrales Thema. Die CSRD-Berichtspflicht wirkt sich bereits heute auf Lieferketten, Partnerwahl und das Reisedatenmanagement aus. Deshalb lohnt es sich, die gewonnene Zeit für Struktur, Strategie und Schulung zu nutzen.
Zudem empfiehlt die EU den Voluntary SME Standard (VSME) für KMU als freiwilligen Einstieg in das Nachhaltigkeitsreporting – eine sinnvolle Möglichkeit zur frühzeitigen Positionierung.
Je früher Unternehmen mit der Umsetzung beginnen, desto einfacher gelingt der Einstieg. Wer heute CO₂-Daten gezielt analysiert, Geschäftsreisen nachhaltig gestaltet und Prozesse sauber dokumentiert, ist morgen auf der sicheren Seite.
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