Blended Travel, also die Kombination von Arbeit und Freizeit auf Reisen, liegt im Trend. Doch so modern und flexibel das Modell klingt, so komplex ist es in der Umsetzung. Erfahren Sie, was Sie als Unternehmen und Geschäftsreisender beachten sollten.
Unter „Blended Travel“ werden Geschäftsreisen verstanden, die mit privaten Aufenthalten verbunden werden. Dabei unterscheidet man:
Bleisure Travel: Die klassische Geschäftsreise wird privat verlängert, zum Beispiel um ein Wochenende am Zielort zu verbringen.
Workation: Die Arbeit wird temporär an einen anderen Ort verlegt, etwa für zwei Wochen nach Portugal.
Remote Work: Arbeiten von jedem Ort, dauerhaft oder flexibel – innerhalb oder außerhalb des Heimatlandes.
Blended Travel gilt zunehmend als Oberbegriff für diese Modelle. Doch obwohl es attraktive Vorteile bietet, sind auch rechtliche und organisatorische Fragen zu klären.
Laut einer aktuellen Umfrage von GWI haben 27 % der befragten deutschen Geschäftsreisenden bereits eine Geschäftsreise privat verlängert oder möchten dies zukünftig tun. Somit ist Blended Travel längst in der Realität vieler Unternehmen angekommen – Tendenz steigend.
Auf den ersten Blick wirkt Blended Travel unkompliziert, doch in der Praxis sind viele Punkte zu beachten. Bereits bei Aufenthalten im EU-Ausland kann eine A1-Bescheinigung erforderlich sein, oft sogar schon ab dem ersten Tag. Darüber hinaus müssen steuerliche, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Auch der Versicherungsschutz kann eingeschränkt sein, sobald private Anteile auf Initiative des Mitarbeiters hinzukommen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur den beruflichen Teil ab, und der Krankenversicherungsschutz ist nicht immer ausreichend.
Unternehmen sollten klare Guidelines entwickeln:
Länderfreigabelisten, die Kriterien wie politische Stabilität und medizinische Versorgung berücksichtigen.
Kostenregelungen, die definieren, was vom Unternehmen übernommen wird und welche Ausgaben privat getragen werden müssen.
Technische Vorgaben, wie sichere VPN-Verbindungen, Erreichbarkeit und Zeiterfassung im Ausland.
Solche Maßnahmen helfen, den Spagat zwischen Flexibilität, Mitarbeiterzufriedenheit und Rechtssicherheit zu meistern.
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