Für viele Reisende steht ein wichtiger Termin an:
Zum 19. Januar 2026 verlieren die ersten Kartenführerscheine im Scheckkartenformat ihre Gültigkeit. Betroffen sind Dokumente, die zwischen 1999 und 2001 ursprünglich ohne Ablaufdatum ausgestellt wurden. Obwohl ein Strich unter Punkt 4b früher eine unbefristete Gültigkeit bedeutete, müssen diese Führerscheine aufgrund einer EU-Richtlinie jetzt sukzessive umgetauscht werden.
Der Umtausch erfolgt nach Ausstellungsjahren:
1999–2001: ungültig ab 19. Januar 2026
2002–2004: ungültig ab 19. Januar 2027
weitere Jahrgänge folgen entsprechend dem offiziellen Stufenplan
Mehr Details stellt die Bundesregierung bereit.
Ein abgelaufener Führerschein ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit – er kann gerade auf Reisen erhebliche Folgen haben.
Für Mietwagen gilt:
Ohne gültigen Führerschein wird kein Fahrzeug ausgegeben.
Die Mietwagenstation darf das Auto nicht aushändigen, da eine wesentliche Mietbedingung fehlt.
Reisende sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ein Umtausch erforderlich ist, insbesondere vor internationalen Geschäftsreisen.
Im Oktober hat das EU-Parlament eine weitere Reform beschlossen, die künftig alle EU-Reisenden betreffen wird:
Führerscheinentzug soll EU-weit anerkannt und durchsetzbar sein.
Reisende müssen sich daher stärker mit Verkehrsregeln im EU-Ausland vertraut machen.
Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, die Reform in nationales Recht zu übertragen – und ein weiteres Jahr für die praktische Umsetzung.
Bis 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein verfügbar sein, der EU-weit gültig ist und per Smartphone abrufbar ist.
Die jetzt ablaufenden Kartenführerscheine und die neue EU-Reform machen es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Wer vor dem 19. Januar 2026 oder 2027 reist, sollte seinen Führerschein unbedingt prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig umtauschen.
Ihr Service-Team unterstützt Sie gern dabei, Ihre Reisedokumente im Blick zu behalten und auf Reisen unnötige Verzögerungen zu vermeiden.