Zum Jahresbeginn 2026 profitieren Berufspendler in Deutschland von einer spürbaren Steuererleichterung. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Steueränderungsgesetzes beschlossen, die Pendlerpauschale 2026 auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen und zwar ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit.
Bislang konnten Pendler für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent je Kilometer steuerlich ansetzen. Erst ab dem 21. Kilometer galt der höhere Satz von 38 Cent. Diese Staffelung entfällt ab dem 1. Januar 2026, alle Kilometer werden künftig einheitlich mit 38 Cent berücksichtigt.
Die neue Pendlerpauschale 2026 bringt deutliche finanzielle Vorteile - insbesondere für Berufstätige, die täglich pendeln. Bereits bei einer einfachen Wegstrecke von 20 Kilometern entsteht eine steuerlich absetzbare Mehrbelastung von rund 350 Euro pro Jahr, vorausgesetzt, der Werbungskostenpauschbetrag wird überschritten.
Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung Pendler aus ländlichen Regionen entlasten und so für mehr Gleichbehandlung zwischen Stadt und Land sorgen. Lange Anfahrtswege zur Arbeit sollen künftig nicht mehr zum steuerlichen Nachteil werden.
Auch Geringverdiener und Auszubildende, die keine oder nur geringe Steuern zahlen, gehen nicht leer aus. Die sogenannte Mobilitätsprämie wird über 2026 hinaus fortgeführt. Voraussetzung: Die einfache Wegstrecke zur Arbeit muss mindestens 21 Kilometer betragen. Das genutzte Verkehrsmittel spielt dabei keine Rolle.
Ob mit dem Auto, dem Zug oder dem Fahrrad: Wer täglich zur Arbeit pendelt, kann ab 2026 mehr Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Die einheitliche Anhebung der Pauschale schafft nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch mehr Fairness im Steuersystem.
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