Meldepflicht in Hotels entfällt – Weniger Bürokratie für deutsche Geschäftsreisende

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht beim Check-in für deutsche Hotelgäste, eine Maßnahme des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Für internationale Gäste bleibt sie jedoch bestehen. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), erklärt, dass die Staatsangehörigkeit meist schon im Reservierungsprozess erkennbar ist. Dennoch sollten deutsche Geschäftsreisende ihren Personalausweis dabeihaben.

Ausnahmen sind in Hotels möglich, die zur Erhebung von Kurtaxen verpflichtet sind, da diese häufig mit Meldeformularen verbunden sind. Die "Bettensteuer" bleibt jedoch unberührt, da sie das Hotel selbst abführt.

 

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