Meldepflicht in Hotels entfällt – Weniger Bürokratie für deutsche Geschäftsreisende

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht beim Check-in für deutsche Hotelgäste, eine Maßnahme des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Für internationale Gäste bleibt sie jedoch bestehen. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), erklärt, dass die Staatsangehörigkeit meist schon im Reservierungsprozess erkennbar ist. Dennoch sollten deutsche Geschäftsreisende ihren Personalausweis dabeihaben.

Ausnahmen sind in Hotels möglich, die zur Erhebung von Kurtaxen verpflichtet sind, da diese häufig mit Meldeformularen verbunden sind. Die "Bettensteuer" bleibt jedoch unberührt, da sie das Hotel selbst abführt.

 

Mehr Posts aus dieser Kategorie

  • Environmental Cost Surcharge der Lufthansa Group

  • Willkommen an Bord des Austrian Airlines Dreamliner

  • Mit Singapore Airlines nonstop nach Singapur

  • ICE-Sprinter im Fahrplan 2025 – Schnell und direkt durch Deutschland

  • SAS-Drehkreuze in Skandinavien – Ihre perfekte Verbindung nach Nordeuropa und in die Welt

  • Lufthansa City Airlines

  • Parkgebühren an Flughäfen – So sparen Sie bei der Anreise 2024

  • Drehkreuz Zürich – Europas führender Flughafen für Ihre Geschäftsreise

  • BahnBonus & Bordgastronomie – Mehr Genuss und Punkte sammeln

  • DB Fahrplan 2025 – Schnellere Verbindungen und neue Routen

  • Sparpreis Business – Neue Flexibilität für Geschäftsreisende

  • Etihad Airways – Mehr Verbindungen, neuer Flughafen und Stopover-Programm