Wenn der Reisepass verloren geht, zählt gute Vorbereitung
Es passiert häufiger, als man denkt: Der Passverlust im Ausland betrifft jedes Jahr tausende Reisende – durch Diebstahl, Unachtsamkeit oder Verlust. Gerade auf Geschäftsreisen kann das schnell zum Problem werden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, was im Notfall zu tun ist – und wie sich Reisende vorbereiten können.
Der erste Gang führt zur lokalen Polizeidienststelle, um den Verlust zu melden. Die ausgestellte Anzeige ist erforderlich, um einen „Reiseausweis als Passersatz“ bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen – und später auch für die Neubeantragung von Pass oder Ausweis in Deutschland.
Die deutsche Botschaft oder das Konsulat stellt den Notfall-Reiseausweis aus. Dafür sind ein Passfoto sowie Informationen wie Name, Geburtsdatum und – idealerweise – die Passnummer erforderlich. Wer diese nicht im Kopf hat, sollte vorbereitet sein:
Kopien von Reisepass oder Personalausweis
Sicher hinterlegt im Koffer oder Hotel
Zusätzlich als digitales Foto auf dem Smartphone oder in der Cloud
Laut Auswärtigem Amt erleichtert eine beglaubigte Kopie die sofortige Ausstellung erheblich.
In manchen Ländern ist der Einreisestempel im Pass zwingender Ausreisenachweis. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann ein zusätzliches Ausreisevisum notwendig sein. Hier helfen Botschaft oder Konsulat mit detaillierter Information.
Geht ein elektronischer Personalausweis verloren, muss dieser umgehend gesperrt werden:
📞 Sperr-Notruf: +49 116 116 (alternativ +49 30 4050 4050)
Notwendig ist das Sperrkennwort. Für unterwegs empfiehlt sich die kostenlose SperrApp, mit der Karten und Ausweise digital & verschlüsselt verwaltet werden können.
Ein weiterer Fortschritt: Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Passbilder für neue Ausweisdokumente verwendet werden. Diese werden:
vor Ort im Bürgeramt aufgenommen
oder durch zertifizierte Fotografen digital übermittelt
In Großstädten sind bereits viele „Speed Capture“-Kioske im Einsatz. Sie erfassen Passbild, Fingerabdruck und Unterschrift in einem Schritt – das spart Zeit und erleichtert die Bearbeitung.
Ab dem 30. April 2025 ist außerdem die Zustellung neuer Ausweise per Post möglich. Der zweite Gang zum Amt entfällt – ein klarer Vorteil für Vielreisende.
Fazit: Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig – auch bei einem Passverlust im Ausland.
Die Digitalisierung bringt zusätzliche Erleichterungen – und sorgt dafür, dass Geschäftsreisende auch in kritischen Situationen schneller zurück auf Kurs kommen.
👉 Weitere Infos finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.