Holzwürfel mit den Worten Bürokratieabbau, symbolisch für den Wegfall der A1-Bescheinigungspflicht©Getty Images
Weniger Papierkram, mehr Reisefreiheit: Die A1-Pflicht fällt für Kurzreisen

Fast zehn Jahre haben EU-Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Jetzt steht die Einigung: Für grenzüberschreitende Geschäftsreisen von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen entfällt künftig die Pflicht zur A1-Bescheinigung. Für Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeitende ins europäische Ausland schicken, ist das eine spürbare Erleichterung.

Was die A1-Bescheinigung war und warum sie so viel Aufwand bedeutete

Die A1-Bescheinigung ist ein amtlicher Nachweis darüber, dass ein Reisender im Heimatland sozialversichert ist. Klingt harmlos, war in der Praxis aber für viele Unternehmen eine erhebliche Belastung: Jede Dienstreise ins europäische Ausland erforderte einen eigenen Antrag, in vielen Fällen mit Vorlauf, digitaler Beantragung über Behördenportale und anschließendem Mitführen des Dokuments. Bei häufig reisenden Mitarbeitenden summierte sich der Verwaltungsaufwand schnell auf einen erheblichen Posten.

Allein in Deutschland betrifft die Neuregelung rund 25 Millionen Reisen pro Jahr.

Für wen die Regelung gilt

Die Einigung umfasst den gesamten europäischen Wirtschaftsraum: alle EU-Staaten sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen und die Schweiz. Die Befreiung gilt für Reisen von maximal drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Kalendertagen. Längere Aufenthalte und Entsendungen fallen weiterhin unter die bestehenden Regelungen.

Wichtig: Die Einigung ist noch vorläufig. Bevor die überarbeiteten Regelungen in Kraft treten, ist in den kommenden Monaten noch eine formelle Bestätigung durch die EU-Organe erforderlich. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest.

Was das in der Praxis bedeutet

Tagesreisen nach Paris, ein Zweitages-Termin in Warschau, ein Kundenbesuch in Zürich: Für all das entfällt künftig der Antrag, die Beantragungsfrist und das Mitführen des Dokuments. Gerade für Unternehmen mit vielen kurzfristigen Reisen ins europäische Ausland reduziert das den administrativen Aufwand erheblich, sowohl für die Reisenden selbst als auch für HR und Travel Management.

Mehr zur Hintergründen und Einordnung haben wir auf LinkedIn zusammengefasst. LinkedIn-Beitrag ansehen

Wenn Sie Fragen haben, wie sich die Änderung auf Ihre bestehenden Reiseprozesse auswirkt, sprechen Sie uns gerne an. Wir behalten die weiteren Entwicklungen im Blick und informieren, sobald das Inkrafttreten feststeht. Kontakt

Weitere Newsletter-Artikel