Zwei Drittel der deutschen Geschäftsreisenden haben ihre Dienstreise bereits mit privaten Tagen verbunden, für das laufende Jahr planen das laut einer aktuellen Bleisure-Studie sogar 76 Prozent. Blended Travel, die Kombination aus Bleisure und Workation, ist damit in den meisten Unternehmen längst Realität, in den Reiserichtlinien aber selten festgehalten. Was das für Unternehmen bedeutet, ordnen wir hier ein.
Was ist Blended Travel eigentlich?
Der Begriff fasst zwei Entwicklungen zusammen, die zunehmend ineinandergreifen: Bleisure, also die private Verlängerung einer Geschäftsreise, und Workation, das mobile Arbeiten von einem anderen Ort aus. Beide Formen sind längst keine Ausnahme mehr. Laut der Bleisure-Studie und dem Bleisure & Workation-Monitor Deutschland ist das Thema branchenübergreifend in den meisten Unternehmen angekommen, unabhängig von Größe oder Standort.
Warum tun sich Unternehmen mit klaren Regeln schwer?
Die gelebte Praxis ist meist weiter als die Reiserichtlinie. Laut VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 tolerieren die meisten Unternehmen Bleisure und Workation, doch 72 Prozent haben dafür bislang keine verbindlichen Regeln festgelegt. Das wirft konkrete Fragen auf: Wer trägt die Verantwortung, wenn während der privaten Verlängerung im Ausland etwas passiert? Gilt der Versicherungsschutz noch, sobald der geschäftliche Teil der Reise beendet ist? Ohne klare Abgrenzung bleiben solche Fragen im Unternehmen häufig offen.
Wer treibt das Thema voran und was bedeutet das für den Arbeitsmarkt?
Je jünger die Geschäftsreisenden, desto größer der Wunsch nach Flexibilität: Jüngere Zielgruppen kombinieren Dienstreisen deutlich häufiger mit privaten Tagen. Für Unternehmen wird das auch zu einer Frage der Arbeitgeberattraktivität, wer Freizeitanteile ermöglicht, punktet im Wettbewerb um Fachkräfte. Bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die aktive Förderung mit 29 Prozent aber noch deutlich seltener als bei Großunternehmen mit 45 Prozent. Oft fehlt schlicht die Struktur, um solche Reisen sauber zu organisieren und einheitlich zu handhaben.
Wie wir Sie dabei unterstützen
Unsere Travel Experts helfen Ihnen, Bleisure- und Workation-Regelungen in Ihre Reiserichtlinie einzubauen und Buchungsprozesse so zu gestalten, dass sich geschäftliche und private Kostenanteile von Anfang an sauber trennen lassen. So schaffen Sie Klarheit für Ihr Team, ohne bei jedem Einzelfall neu diskutieren zu müssen. Sprechen Sie mit unseren Travel Experts.
Häufig gestellte Fragen zu Blended Travel
Haftet der Arbeitgeber auch während des privaten Reiseteils?
Das hängt vom Einzelfall und von der jeweiligen Reiserichtlinie ab. Ohne klare Abgrenzung im Unternehmen bleibt oft offen, ab welchem Zeitpunkt die private Verantwortung beginnt.
Muss eine Workation im Ausland vom Arbeitgeber genehmigt werden?
Pauschale Antworten gibt es hier nicht. Rechtssicherheit entsteht erst, wenn Unternehmen Workation-Regelungen aktiv in ihrer Reiserichtlinie festhalten.