Findet eine Geschäftsreise innerhalb der regulären Arbeitszeit statt, zählt die Reisezeit unabhängig von Verkehrsmittel oder Tätigkeit als normale Arbeitszeit. Herausfordernd wird es, sobald An- und Abreise über die üblichen Arbeitsstunden hinausgehen. Dann entscheiden Verkehrsmittel und Arbeitsanweisung, was als Arbeitszeit zählt und was nicht.
Zählt die Anreise am Wochenende zur Arbeitszeit?
Reist ein Mitarbeiter beispielsweise schon am Sonntagabend an, um Montag früh ausgeruht zum Termin zu erscheinen, und fährt er auch erst am Montagabend zurück, zählen in der Regel beide Fahrten nicht als Arbeitszeit. Das ändert sich, wenn der Arbeitgeber währenddessen eine Arbeitsleistung einfordert oder die zusätzliche Zeit ausdrücklich genehmigt. Für Außendienstler gilt eine Ausnahme: Bei ihnen zählt die An- und Abreise grundsätzlich als Arbeitszeit.
Wovon hängt es beim Verkehrsmittel ab?
Reisezeiten außerhalb der üblichen Arbeitsstunden gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit, selbst wenn im Zug oder Flugzeug am Meeting vorbereitet wird. Eine Ausnahme betrifft das Auto: Wer auf Anweisung des Arbeitgebers selbst fährt, für den zählt die Fahrzeit als Arbeitszeit, für mitfahrende Kollegen dagegen nicht. Entscheidend ist die Anweisung, denn können Reisende frei wählen, ob sie mit Auto, Bahn oder Flugzeug reisen, liegt für alle Beteiligten keine Arbeitszeit vor.
Was gilt zwischen Terminen und am Wochenende?
Verschiebt sich ein Termin von 15 auf 18 Uhr, hat sich einfach nur die reguläre Arbeitszeit verschoben. Überstunden entstehen erst, wenn sich die Gesamtarbeitszeit dadurch tatsächlich verlängert. Am Wochenende zählen dienstliche Termine als Arbeitszeit, private Pausen oder das Mittagessen dazwischen nicht.
Zählen Übernachtung und Geschäftsessen als Arbeitszeit?
Übernachtungen im Hotel gelten arbeitsrechtlich als Ruhezeit, außer der Geschäftsreisende nimmt abends noch an einer Besprechung teil oder erledigt Arbeit. Bei verpflichtenden Geschäftsessen wertet das Bundesarbeitsgericht die Zeit dagegen als Arbeitszeit.
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Häufig gestellte Fragen
Zählt die Autofahrt zur Arbeitszeit?
Für den Fahrer ja, wenn die Fahrt angeordnet ist. Für mitfahrende Kollegen zählt dieselbe Fahrt nicht als Arbeitszeit.
Ist die Übernachtung im Hotel Arbeitszeit?
Nein, sie gilt arbeitsrechtlich als Ruhezeit, außer es finden abends noch dienstliche Termine statt.