Lächelnde Geschäftsreisende mit Tablet in der Hand
Kuriose Gesetze im Ausland

Sie wirken skurril, teils fast willkürlich und bestehen doch weiter: In vielen Reiseländern gelten kuriose Gesetze, die bei Verstößen sogar ein Bußgeld nach sich ziehen können. Ein Überblick über einige der ungewöhnlichsten Regeln, auf die Geschäftsreisende im Ausland treffen können.

Aus der Zeit gefallen

In Großbritannien gilt es offiziell als Landesverrat, eine Briefmarke mit dem Konterfei von Königin oder König kopfüber aufzukleben. In Frankreich wiederum ist Küssen auf dem Bahnsteig seit 1910 verboten, der Hintergrund ist pragmatisch: Bahnverspätungen sollen vermieden werden.

In Singapur ist der Import von Kaugummi laut Auswärtigem Amt untersagt und kann mit Geld- oder sogar Haftstrafe geahndet werden, auch wer nach der Toilettenbenutzung die Spülung vergisst, riskiert eine Geldstrafe. In den USA ist es verboten, Alkohol sichtbar in der Öffentlichkeit zu tragen, in New York müssen Kunden unter 21 an der Kasse ihren Alkohol sogar selbst scannen und einpacken.

Mythos oder Realität?

Im Internet kursieren deutlich mehr skurrile Gesetze, als tatsächlich gelten, beispielsweise, dass ein Schwein in Frankreich nicht Napoleon heißen darf oder dass das Ungeheuer von Loch Ness unter Naturschutz steht. Andere Regeln existieren zwar, dürften Geschäftsreisende aber kaum betreffen, etwa das strenge Verbot in Kanada, ohne lebenssicherndes Gerät aus einem Flugzeug zu springen. Auch Deutschland hat seine Skurrilitäten: Im Beamtendeutsch endet eine Dienstreise offiziell, sobald der Beamte während dieser verstirbt.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Wir wissen um die Besonderheiten vieler Reiseländer und beraten Sie gerne, worauf Sie bei Ihrer nächsten Geschäftsreise achten sollten. Sprechen Sie mit unseren Travel Experts.

 

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