Geschäftsreisender mit Smartphone und Unterlagen in der Hand
A1-Bescheinigung: Für welche Geschäftsreisen sie entfällt

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der A1-Regeln angenommen. Für Meetings, Konferenzen, Seminare und Schulungen soll die A1-Meldung künftig entfallen, sofern der Aufenthalt höchstens drei aufeinanderfolgende Arbeitstage innerhalb von 30 Tagen dauert. Bis zur Umsetzung gelten die bisherigen Vorgaben weiter.

Welche Reisen gelten künftig als Geschäftsreise im Sinne der A1-Regel?

Die Reform definiert erstmals genauer, was als Geschäftsreise zählt. Gemeint sind zeitlich begrenzte Tätigkeiten im geschäftlichen Interesse, bei denen weder Waren geliefert noch Dienstleistungen erbracht werden, beispielsweise Meetings, Konferenzen, Seminare und Schulungen. Die A1-Meldung soll für solche Reisen entfallen. Die Ausnahme greift zudem nur bei kurzen Aufenthalten von maximal drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen.

Wann bleibt die A1-Bescheinigung weiterhin nötig?

Wer im Ausland eine Dienstleistung erbringt oder Waren liefert, kann die Ausnahme nicht in Anspruch nehmen. Bau-, Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten bleiben deshalb grundsätzlich vom ersten Tag an A1-pflichtig.

Ein Beispiel zeigt, warum die Abgrenzung für Unternehmen zählt: Wer für eine Wartung zu einem Kunden reist, gilt intern als Geschäftsreisender, braucht aber grundsätzlich weiterhin ab dem ersten Tag eine A1-Bescheinigung. Nicht jede Reise, die im Unternehmen als Geschäftsreise gilt, fällt auch unter die neue EU-Definition.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Als nächster Schritt wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach dem Inkrafttreten Ende 2026 haben die Mitgliedsstaaten und Sozialversicherungsträger 24 Monate Zeit, ihre technischen Systeme und nationalen Prozesse anzupassen. Erst danach entfällt die A1-Pflicht offiziell, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bis dahin müssen Unternehmen die bisherigen A1-Vorgaben weiterhin beachten.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Ob eine Dienstreise unter die Ausnahme fällt, hängt vom Einzelfall ab. Unser Account Management bespricht mit Ihnen, was das für Ihre Reiserichtlinie bedeutet. Sprechen Sie mit unserem Account Management.

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